Rentenversicherung
Die Rentenversicherung wird von der deutschen Rentenversicherung getragen. Es sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende versichert. Der Beitragssatz beträt hier 19,9% vom Brutto, wobei sich dies wieder 50-50 auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in Westdeutschland 5500 € und in Ostdeutschland 4650 €, was auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zurückzuführen ist. Die Rentenversicherung schützt vor Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, Altersruhegeld, Witwen + Waisenrente, Leistung zur Rehabilitation usw. Die bezogenen Leistungen variieren in der Höhe je nach dem wie viel einbezahlt wurde.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wird von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Versichert sind hier alle die mehr als 400 € im Monat verdienen ausgenommen Selbstständige. Der Beitragssatz beträgt 2,8 % vom Brutto wobei es sich auch wieder 50-50 auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in Westdeutschland bei 5500 € und in Ostdeutschland bei 4650 €. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt Zahlungen von ALG I+II, Kurzarbeit, Berufsberatung, Umschulungsmaßnahmen und Vermittlungen.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften Unfallkassen usw. getragen. Versichert sind hier alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildende. Die Unfallversicherung wird komplett vom Arbeitgeber bezahlt und ist für Leistungen folgender Art zuständig: Heilbehandlung, Sterbegeld, Pflegegeld, Hinterbliebenenrente.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen